Rechtliches

AGB Vermietung

AGB / Mietbedingungen 

 

1. Allgemeines 

Die Anmietung eines „HotRod“ – künftig als Fahrzeug bezeichnet – erfolgt ausschließlich auf Grundlage des schriftlichen Mietvertrages und dieser Mietbedingungen nach deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Aufnahme in den Mietvertrag. Gegenstand des Mietvertrages ist die Überlassung eines Fahrzeugs für die im Mietvertrag festgelegte Dauer. Der Mietpreis ergibt sich aus der Preisliste, die Bestandteil des Mietvertrages ist. Dem Vermieter steht es frei die Vermietung ohne Angaben von Gründen abzulehnen. 

 

2. Buchung / Zahlung / Storno

Die Buchung des Fahrzeugs ist nach Bestätigung durch den Vermieter in Textform bindend und es werden ein oder mehrere Fahrzeuge zur Anmietung zum vereinbarten Termin für den Besteller reserviert. Der Besteller ist verpflichtet die in der Buchung mitgeteilten Kosten (Miete) unverzüglich an den Vermieter zu zahlen. Der Mietvertrag wird vor Übergabe des Fahrzeugs vor Ort schriftlich geschlossen. Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin entgegengenommen erfolgt keine Erstattung der Kosten.

Stornobedingungen:

Bis zu 7 Tage vor Tourstart: 10% Bearbeitungsgebühr.

6 bis 3 Tage vor Tourstart: 50% Stornierungskosten.

Unter 3 Tage oder bei Nichterscheinen: keine Erstattung.

 

3. Besondere Hinweise / Nutzung auf eigene Gefahr 

 

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den gemieteten Fahrzeugen und Sonderfahrzeuge handelt. Die Fahrzeuge sind in Bedienung und Fahrverhalten nicht mit gewöhnlichen PKW vergleichbar, so dass auch geübte Fahrer sich mit Bedienung und Fahrverhalten vertraut machen müssen. Der Mieter nimmt die verbundenen größeren Risiken im Vergleich zu gewöhnlichen Straßenfahrzeugen ausdrücklich in Kauf. Die Benutzung erfolgt insoweit auf eigene Gefahr. Die Vermieterin haftet insbesondere nicht für Schäden, die auf Risiken im Zusammenhang mit der besonderen Bauart beruhen. Der Mieter wird insbesondere auf nachfolgende bauartbedingten Besonderheiten und Risiken hingewiesen: Fahrzeuge werden aufgrund der Größe schwerer wahrgenommen. Das Fahrzeug verfügt nicht über die heute üblichen Sicherheitsvorkehrungen wie z.B. ABS/Sicherheitsgurt/Airbag. Das Fahrzeug verfügt über eine Automatik und eine sehr direkte Lenkung (kleine Lenkradbewegungen führen zu großen Richtungsänderungen). Die Bremse ist abweichend zu üblichen PKW mit dem linken Fuß zu bedienen. Der Mieter und etwaige weitere Fahrer sind verpflichtet, sich mit der Bedienung des Fahrzeugs und dessen Besonderheiten vor Antritt der Fahrt vertraut zu machen. Das betrifft insbesondere auch das Lenk- und Bremsverhalten. Bestehen Unklarheiten ist der Vermieter bzw. dessen Mitarbeiter im Rahmen der Übergabe/Einweisung zu befragen. Der Mieter darf die Fahrt erst antreten, wenn er das Fahrzeug sicher beherrscht. Der Mieter wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Fahrzeuge keinen Schutz vor Witterungseinflüssen bieten. Der Vermieter haftet nicht für witterungsbedingte Schäden oder Verschmutzungen. Bei schlechten Witterungsbedingungen finden bereits vereinbarte Touren nicht statt, denn die Sicherheit hat äußerste Priorität. Für die Beurteilung der Wetterlage nutzt Hotrod Tour Düsseldorf die Vorhersagediagramme der Wetterstation Düsseldorf-Flughafen der MeteoGroup. Sind Niederschläge prognostiziert, sagt Hotrod Tour Düsseldorf die Touren ab. Wenn eine vereinbarte Tour ausfällt, behalten die Gutscheine ihre Gültigkeit. Regressforderungen oder Stornierungen aufgrund einer Tourenabsage oder der geplanten Fahrtstrecke oder sind ausgeschlossen. Dies gilt sinngemäß auch bei einer „Fehleinschätzung“ der Wetterlage. Bei Änderung auf einen neuen Termin entstehen für Sie keine Kosten. 

 

4. Übernahme des Fahrzeuges 

Vor Übernahme des Fahrzeugs hat der Mieter für sich und alle im Mietvertrag als Fahrer benannten Personen vorzulegen: 

o einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass
o einen gültigen und zur Führung des Fahrzeugs berechtigenden Führerschein 

(PKW)
o eine EC- oder Kreditkarte 

Das Fahrzeug wird dem Mieter in verkehrssicherem, unbeschädigtem und technisch und optisch einwandfreiem Zustand vollgetankt mit allem Zubehör (Verbandskasten, Sicherungseinrichtungen etc.) übergeben. Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, eventuelle Beanstandungen bei Fahrzeugübernahme dem Vermieter zu melden und hat auf deren schriftliche Dokumentation im Übernahmeprotokoll zu achten. Der Mieter wird bei Übergabe in die Besonderheiten der Bedienung des Fahrzeugs eingewiesen. Mit Übernahme des Fahrzeugs bestätigt er, dass er hinreichend über die Handhabung und Bedienung des Fahrzeugs aufgeklärt wurde. 

 

5. Berechtigte Fahrer 

Das Fahrzeug darf außer vom Mieter nur von den sonstigen im Mietvertrag namentlich bezeichneten Personen geführt werden. Jeder Fahrer des Fahrzeuges muss die erforderliche und gültige Fahrerlaubnis besitzen, keinem Fahrverbot unterliegen und mindestens 18 Jahre alt sein. 

Ferner müssen alle Fahrer zur sicheren Führung des Fahrzeuges körperlich und geistig geeignet d.h. fahrtüchtig sein. Die Fahrtüchtigkeit darf nicht durch Medikamente, Drogen, Alkohol oder auf andere Weise beeinträchtigt sein. Der Vermieter oder seine Mitarbeiter dürfen die Fahrt oder Weiterfahrt untersagen, wenn sie begründete Zweifel hieran haben. 

Im Übrigen ist der Mieter selbst dafür verantwortlich, dass er oder andere berechtigte Fahrer die gesetzlichen Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen erfüllen und haftet widrigenfalls für alle hieraus entstehenden Folgen. Der Mieter haftet für das Verhalten der weiteren berechtigten Fahrer wie für eigenes Handeln. 

 

6. Nutzung des Fahrzeuges 

Das Fahrzeug darf ausschließlich im Rahmen der durch einen Guide geführten Tour auf einer vorgegebenen Route genutzt werden. Jegliche Anweisungen des Guides/Vermieters sind zu beachten. Verliert der Fahrer den Anschluss, hat er unverzüglich an geeigneter Stelle anzuhalten und sich mit dem Vermieter bzw. Guide in Verbindung zu setzen. Die Fahrt darf nur mit Einwilligung des Vermieters fortgesetzt werden. 

Das Fahren ist nur mit einem nach den gesetzlichen Bestimmungen in der Bundesrepublik zulässigen Motorradschutzhelm gestattet, der ggfs. zusätzlich beim Vermieter gemietet werden kann Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr der Bundesrepublik Deutschland benutzt werden, nicht jedoch zu Geländefahrten, Fahrschulübungen, im Zusammenhang mit Motorsport oder zum Befahren von Rennstrecken, auch wenn diese für das allgemeine Publikum zu Test- und Übungsfahrten freigegeben sind. Die Nutzung außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters zulässig. Eine Benutzung auf Bundesautobahnen ist nicht zulässig. 

Der Vermieter ist berechtigt im Mietvertrag weitere geografische oder sachliche Beschränkungen der Nutzung festzulegen. Dem Mieter ist die Weitervermietung, sonstige Überlassung an Dritte sowie sonstige zweckentfremdende Nutzungen nicht gestattet. Der Transport gefährlicher Stoffe im Sinne der Gefahrgut-Verordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) ist untersagt. Das Fahrzeug darf nicht zum Abschleppen anderer Fahrzeuge genutzt werden und es dürfen mit Ausnahme des mit gemieteten Zubehörs und den Sachen des persönlichen Bedarfs (Bekleidung für die Fahrt, Handtasche) keine anderen Gegenstände an oder im Fahrzeug transportiert werden. 

Die Bedienungsvorschriften – auch im Hinblick auf den vorgeschriebenen Kraftstoff – sind ebenso einzuhalten wie die für die Benutzung des Fahrzeuges geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Mieter trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit erhobenen 

Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege und erbringt sämtliche im Zusammenhang mit der Erhebung der Gebühren erforderlichen Mitwirkungspflichten. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln, die Bedienungsvorschriften und die gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Er ist insbesondere auch für den ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand des gemieteten Fahrzeugs während der Mietdauer verantwortlich und hat insbesondere auf technische Fehler (Öldruck, Reifendruck, ungewöhnliche Geräusche, Kettendurchhang, Bremsfunktion) zu achten. Ergeben sich Zweifel am ordnungsgemäßen Zustand hat der Mieter den Vermieter zu informieren und die weitere Nutzung des Fahrzeugs zu unterlassen. 

 

7. Abstellen des Fahrzeuges 

Solange das Fahrzeug nicht benutzt wird – insbesondere während der Nachtstunden – ist das Fahrzeug in einem verschlossenen Raum unterzustellen; soweit dies nicht möglich ist, an einer vor Beschädigung möglichst geschützten Stelle an einem hierfür geeigneten fest mit dem Erdboden verbundenen Gegenstand (z.B. Laternenpfahl) anzuschließen. Sämtliches bewegliche Zubehör ist aus dem Fahrzeug zu entfernen. 

Der Mieter/Fahrer hat beim Verlassen des Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und -papiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich zu verwahren. 

 

8. Rückgabe des Fahrzeuges 

Der Mieter wird das Fahrzeug mit allem Zubehör spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort ordnungsgemäß zurückgeben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes – insb. bei Pflichtverletzungen des Mieters (z.B. Nichtbeachtung der Weisung des Guide) – ist der Vermieter berechtigt, die Rückgabe des Fahrzeuges vorzeitig zu einem bestimmten Zeitpunkt oder aber unter fristloser Kündigung dieses Mietvertrages sofort zu verlangen. 

Wird das Fahrzeug verspätet zurückgegeben, hat der Mieter für jede angefangene Stunde den vereinbarten Mietpreis gemäß der Preisliste zu entrichten. Der Mieter hat zudem alle weiteren Schäden aus einer verspäteten Rückgabe zu tragen. 

 

9. Pflichten des Mieters/Fahrers bei Schadensfall oder Panne 

Bei einem Schadensfall ist der Mieter/Fahrer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass – nach Absicherung vor Ort und der Leistung von Erster Hilfe – alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, insbesondere dass:

a) sofort die Polizei hinzugezogen wird, und zwar auch bei Unfällen ohne Beteiligung Dritter sowie bei selbstverschuldeten Unfällen und insb. bei Wildunfällen. 

b) zur Weiterleitung an den Vermieter Ort und Datum des Unfalls sowie die Namen und Anschriften von allen Unfallbeteiligten und Zeugen und die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge notiert werden sowie eine Skizze angefertigt wird.

c) von dem Mieter/Fahrer keine Erklärungen zur Schuldfrage – insb. kein Schuldanerkenntnis – abgegeben wird. 

d) angemessene Sicherheitsvorkehrungen für das Fahrzeug getroffen werden. 

Der Mieter/Fahrer darf sich solange nicht vom Unfallort entfernen, bis er seiner Pflicht zur Aufklärung des Geschehens und zur Feststellung der erforderlichen Tatsachen nachgekommen ist.Nach einem Diebstahl des Fahrzeuges, von Fahrzeugteilen oder -zubehör hat der Mieter/Fahrer sofort Anzeige bei der zuständigen Polizeistelle zu erstatten. Für den Abstellort des Fahrzeuges sind – soweit vorhanden – Zeugen zu benennen und eine entsprechende Skizze zu fertigen. Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, jeden Schadensfall unverzüglich und persönlich dem Vermieter vollständig und wahrheitsgemäß zu melden. Polizeibescheinigungen sind beizufügen. Bei der weiteren Bearbeitung des Schadenfalles ist der Mieter/Fahrer verpflichtet, den Vermieter und dessen Versicherer zu unterstützen und ihm jede Auskunft zu erteilen, die zur Aufklärung des Schadensfalles und zur Feststellung der Haftungslage erforderlich ist. Er hat dem Vermieter unverzüglich eine wahrheitsgemäße schriftliche Sachverhaltsschilderung zu übergeben. Wenn bei einer Panne der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht mehr gewährleistet oder die Nutzung beeinträchtigt ist, hat der Mieter/Fahrer angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und unverzüglich mit dem Vermieter die zu treffenden Maßnahmen abzustimmen. 

Jegliche Arbeiten am gemieteten Fahrzeug (z.B. Reparatur von Schäden) sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig. Dennoch getätigte Aufwendungen werden nicht erstattet. 

 

10. Haftung des Mieters 

Der Mieter haftet dem Vermieter für alle während der Anmietung entstehende oder durch seinen Betrieb verursachte Schäden oder den Verlust des Fahrzeuges (einschließlich Fahrzeugteilen und -zubehör), soweit er dies zu vertreten hat. Die Schadensersatzpflicht des Mieters erstreckt sich auf die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung oder bei einem Totalschaden des Fahrzeuges auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich des Restwertes. Weiter haftet der Mieter – soweit angefallen – für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und etwaige weitere dem Vermieter entstehende Kosten und Mietausfall. 

Bei Überlassung des Fahrzeuges an Dritte – einschließlich der im Mietvertrag bezeichneten weiteren Fahrer – haftet der Mieter für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Mietvertrages und das Verhalten des/der Dritten wie für eigenes Verhalten. Der Mieter ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die in Zusammenhang mit dem gemieteten Fahrzeug festgestellt werden, verantwortlich und haftet dem Vermieter für alle entstehende Gebühren und Kosten sowie Verwarn- und Bußgelder sowie Strafen. Der Vermieter ist verpflichtet, den Behörden in einem solchen Fall den Mieter/Fahrer zu benennen. Für die Übermittlung der nach unseren datenschutz-konformen Daten erheben wir eine Service-Gebühr in Höhe von 25,00 Euro. 

Der Mieter haftet für Schäden bei Dritten (z.B. anderen Verkehrsteilnehmern) in vollem Umfang nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit der Schaden nicht durch die bestehende Haftpflichtversicherung gedeckt ist. Soweit der Vermieter als Fahrzeughalter für derartige Schäden haftet, hat der Mieter dem Vermieter den entstandenen Schaden zu ersetzen. 

 

11. Haftungsreduzierung für Schäden am gemieteten Fahrzeug 

Die Fahrzeuge haben einen Versicherungsschutz mit 1.500,00 Euro im Schadenfall. Der Mieter kann seine Haftung für Schäden am gemieteten Fahrzeug oder dessen Verlust gegen Zahlung einer Zusatzgebühr auf eine Selbstbeteiligung in Höhe von 300,00 Euro pro Schadensfall reduzieren. Dies gilt nicht für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. 

Im Übrigen gelten für die Haftungsreduzierung die gesondert vereinbarten Bedingungen, auch zum Nichteintritt der Haftungsreduzierung im Falle von diesbezüglichen Obliegenheitsverletzungen und Haftungsausschlüssen (z.B. bei Fahrt in fahruntüchtigem Zustand oder im Fall des unerlaubten Entfernens vom Unfallort). 

Die Haftungsreduzierung entfällt ferner, wenn der Mieter/Fahrer seine Vertragspflichten nach aus dem Mietvertrag vorsätzlich verletzt. 

 

12. Versicherungen 

Im Mietpreis enthalten ist die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mindestens in dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfang. Schäden an Sachen die sich im oder am Fahrzeug befinden sind hierdurch nicht gedeckt. 

 

13. Haftung des Vermieters 

Der Vermieter bemüht sich, den einwandfreien Zustand des Fahrzeuges zu gewährleisten sowie das Fahrzeug termingerecht vereinbarungsgemäß bereitzustellen.
Sollte ein Fahrzeug ausfallen und ein Ersatzfahrzeug nicht binnen einer Frist von 60 Minuten zur Verfügung stehen, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat der Besteller/Mieter nur Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlungen. Ein darüber hinausgehender Schaden (Anreise, anderweitige Miete) wird nicht erstattet, sofern der Vermieter die Nichterfüllung des Vertrages nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat. 

Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters liegende und von ihm nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, terroristische Anschläge und Naturkatastrophen entbinden ihn von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Der Vermieter haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Personen- oder 

Sachschäden. Im Übrigen wird die Haftung – soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen – auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Benutzung des gemieteten Fahrzeugs erfolgt im Übrigen auf eigene Gefahr. 

 

14. Datenschutz-Einwilligung 

Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, soweit sie zur Geschäftsabwicklung erforderlich sind, gemäß der Daternschutzgrundverordnung vom Vermieter gespeichert werden. 

 

15. Übersichtsklausel und Schlussbestimmungen 

Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Alle vorstehenden Regelungen gelten für den Mieter und auch den/die berechtigten Fahrer. Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch Regelungen zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Vermietfirma. 

 

AGB für den Online- Gutschein-Einkauf

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online- Gutschein-Einkauf der HOTROD TOUR in Düsseldorf

Stand: 20. Februar 2023

 

1. Geltungsbereich

 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jeden Vertrages mit der HOTROD TOUR Düsseldorf, der vom Besteller für Gutscheine über unsere Internetseite abgeschlossen wird.

 

2. Angebote | Preise


Alle von der HOTROD TOUR Düsseldorf per Internet ergehenden Leistungsangebote sind in Preis und Inhalt freibleibend. In den Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

 

3. Vertragsschluss | Zahlung | Lieferung


Der Vertrag mit der HOTROD TOUR Düsseldorf kommt zustande, wenn die HOTROD TOUR Düsseldorf die eingegangene Bestellung dem Vertragspartner per E-Mail bestätigen. Sobald der HOTROD TOUR Düsseldorf das nach Zustandekommen des Vertrages geschuldete Entgelt zugegangen ist, senden diese den bestellten Gutschein dem Besteller oder einem Dritten, der vom Besteller als Empfänger angegeben ist, unverzüglich zu. Vor Ausführung der Bestellung hat der Besteller den geschuldeten Betrag zuzüglich der angegebenen Versandkosten mittels der gewählten Zahlungsmethode zu übermitteln. Sollte der im Online-Verfahren bestellte Gutschein dem Besteller zugeleitet sein, das hierfür zu zahlende Entgelt der HOTROD TOUR Düsseldorf jedoch nicht geleistet sein, so ist die HOTROD TOUR Düsseldorf berechtigt, die im Gutschein verbrieften Leistungen zurückzuhalten und bis auf weiteres nicht zu erbringen.

 

4. Befristung der Gutschein-Leistungen

 

Die Gutscheine weisen eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren, beginnend mit dem Ausstellungsdatum, auf.

 

5. Widerrufsrecht

 

Als Besteller können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

 

HOTROD TOUR Düsseldorf, Christoph Seibert, Volksgartenstraße 35, 40227 Düsseldorf

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. (Bei der überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.) Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen was deren Wert beeinträchtigt. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download, Einlösen des Gutscheins etc.).

 

6. Eintausch von Gutscheinen | Barauszahlung von Gutscheinen


Der Eintausch von Leistungsgutscheinen gegen andere Leistungen als die mit dem Gutschein beschriebenen aus dem Angebot der HOTROD TOUR Düsseldorf ist grundsätzlich nicht möglich. Im Falle von Wertgutscheinen ist die Leistung frei wählbar. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist generell nicht möglich.

 

7. Differenzaufzahlungen bei Preiserhöhungen

 

Bei der Einlösung von Gutscheinen ist im Falle einer erfolgten Preiserhöhung der ausgeschriebenen Leistung des Gutscheines die Differenz zwischen Gutscheinwert und Wert laut aktueller Preisliste auszugleichen.

 

8. Datenschutz

 

Die Daten des Bestellers werden als Kundendaten ausschließlich für die Abwicklung der Bestellung erfragt, gespeichert und verwendet. Grundlage hierfür sind die einschlägigen Datenschutzbestimmungen des Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG).

 

HOTROD TOUR Düsseldorf

 

Christoph Seibert Volksgartenstraße 35 D-40227 Düsseldorf Telefon: +49 (0) 176 321 84 765 E-Mail: abgefahren@hotrod-duesseldorf.de

Widerrufsbelehrung der HOTROD TOUR Düsseldorf

 Widerrufsrecht

 

Als Besteller können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

 

HOTROD TOUR Düsseldorf Volksgartenstraße 35 40227 Düsseldorf

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. (Bei der überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.) Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen was deren Wert beeinträchtigt. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download, Einlösen des Gutscheins etc.).